E-Rechnung für Handwerksbetriebe
Sie haben genug am Hut mit der eigentlichen Arbeit. E-Rechnung nach EN 16931 erstellen und prüfen, ohne Buchhaltungsstudium und ohne Abo-Zwang.
Typische Herausforderungen
Auch für kleine Betriebe
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, unabhängig von der Größe. Das Ausstellen folgt stufenweise bis 2028. Mit sichere-erechnung.de sind Sie bei beidem schon heute startklar.
GiroCode direkt auf der Rechnung
Jede Rechnung trägt automatisch einen GiroCode zum Scannen und eine persönliche „Jetzt zahlen"-Seite. Reagiert ein Kunde nicht, übernimmt das optionale automatische Mahnwesen die Erinnerung.
Bezahlen, was Sie nutzen
Ob 3 oder 30 Rechnungen im Monat: Sie zahlen pro Vorgang, kein Buchhaltungspaket, keine Schulung, kein Vertrag.
Abschlagsrechnungen, die die Schlussrechnung selbst anrechnet
Bei Aufträgen über mehrere Wochen stellen Sie Anzahlungs- oder Abschlagsrechnungen. In der Schlussrechnung werden die erhaltenen Beträge angerechnet, die Umsatzsteuer steht nur auf dem Restbetrag. Für Bauleistungen gibt es eigene Rechnungsarten für Abschlag, Teilschluss und Schluss.
Steuerregelung je Position statt Handarbeit
Mischen sich auf einer Rechnung Leistungen mit und ohne Steuerschuld des Leistungsempfängers (Reverse-Charge), legen Sie die Steuerregelung je Position fest. Die Rechnung weist mehrere Steuerblöcke mit dem jeweils passenden Hinweistext aus und wird gegen den KoSIT-Prüfdienst geprüft. Welche Regelung gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Ihr Rechnungslayout bleibt, die E-Rechnung kommt dazu
Sie haben ein eigenes Rechnungsformular in Word oder in Ihrer Handwerkersoftware? Laden Sie das fertige PDF hoch: Die KI liest die Daten aus, Sie prüfen sie, und Ihr PDF bekommt den E-Rechnungs-Datensatz, ohne dass sich das Layout ändert. Oder Sie erzeugen Ihre Rechnungen in einer eigenen Word-Vorlage.
Häufige Fragen: E-Rechnung für Handwerksbetriebe
Muss ich als Handwerksbetrieb E-Rechnungen erstellen?
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025, unabhängig von der Betriebsgröße. Das Ausstellen wird stufenweise bis 2028 verpflichtend, abhängig von der Unternehmensgröße. Mit sichere-erechnung.de können Sie schon jetzt beides.
Brauche ich XML-Kenntnisse?
Nein. Sie füllen ein normales Formular aus (Kunde, Positionen, Beträge), wir erzeugen im Hintergrund das ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem, KoSIT-geprüftem XML.
Wie komme ich schneller an mein Geld?
Jede Rechnung trägt einen GiroCode und einen „Jetzt zahlen"-Link. Zahlt ein Kunde nicht fristgerecht, übernimmt das optionale automatische Mahnwesen Zahlungserinnerung und Mahnstufen.
Was kostet das für einen kleinen Betrieb?
Rechnung erstellen 1 Credit, Prüfen inklusive IBAN-Betrugsschutz 3 Credits, kein Abo nötig. Der Start ist mit Gratis-Guthaben kostenlos.
Wie rechne ich Abschlagsrechnungen in der Schlussrechnung an?
Wählen Sie bei der Schlussrechnung die bereits gestellten Abschlags- oder Anzahlungsrechnungen aus. Sie werden angerechnet, und die Umsatzsteuer steht nur auf dem Restbetrag.
Kann ich mein bisheriges Rechnungsformular weiter nutzen?
Ja. Sie laden das fertige PDF hoch, die KI liest die Daten aus, und Ihr PDF wird mit dem E-Rechnungs-Datensatz versehen, das Layout bleibt. Alternativ erzeugen Sie Rechnungen in einer eigenen Word-Vorlage.
Kann ich Stundenzettel oder ein Aufmaß an die Rechnung hängen?
Ja, als PDF-Anlage an die E-Rechnung. Sie wird eingebettet und mit der Rechnung archiviert.
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