E-Rechnung für Freiberufler & Kleinunternehmer
Auch mit Kleinunternehmerregelung sind Sie seit 2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet. Ohne Abo, ohne XML-Wissen, in wenigen Minuten startklar.
Typische Herausforderungen
§ 19 UStG direkt in der Maske
Die Steuerbefreiung nach § 19 UStG ist als eigener Steuerfall hinterlegt, korrekt gekennzeichnete Rechnungen ohne Mehraufwand.
Passend zu unregelmäßigem Rechnungsaufkommen
Ob Sie 2 oder 20 Rechnungen im Monat schreiben: Sie zahlen nur, was Sie nutzen, kein Fixkostenblock für ein Buchhaltungspaket.
Auch als Kleinunternehmer betroffen
Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen, lesen und archivieren können. Unser kostenloses Prüftool zeigt Ihnen, ob eine erhaltene Rechnung korrekt ist.
Leistungszeitraum, Projektnummer und Stundennachweis auf der Rechnung
Beraten, entwickeln, gestalten: Kunden wollen oft Leistungszeitraum, Bestell- oder Projektnummer und einen Stundennachweis sehen. Alle Felder gibt es in der Rechnungsmaske, den Stundennachweis hängen Sie als PDF-Anlage an die E-Rechnung.
Englische Rechnung, passende Steuerregelung, Fremdwährung
Für Kunden in der EU oder im Ausland stellen Sie die Rechnung auf Englisch aus, wählen die passende Steuerregelung (zum Beispiel Reverse-Charge oder nicht steuerbar) und rechnen bei Bedarf in Fremdwährung mit EZB-Kurs ab. Die festen Texte in den E-Rechnungsdaten erscheinen dann ebenfalls auf Englisch.
Ihr PDF behalten und konform machen
Sie schreiben Ihre Rechnungen in Word oder Excel und möchten das Layout behalten? Laden Sie das PDF hoch, die KI liest die Rechnungsdaten aus, und Ihr PDF wird mit dem E-Rechnungs-Datensatz versehen. Danach versenden Sie die Rechnung direkt per E-Mail aus der Anwendung.
Häufige Fragen: E-Rechnung für Freiberufler & Kleinunternehmer
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein, nicht zwingend: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nach § 34a UStDV von der Pflicht zur Ausstellung einer strukturierten E-Rechnung befreit und dürfen weiterhin Papier- oder einfache PDF-Rechnungen versenden. Empfangen, lesen und archivieren müssen Sie E-Rechnungen aber auch als Kleinunternehmer, seit dem 1. Januar 2025.
Kann ich trotzdem E-Rechnungen erstellen, wenn ich möchte?
Ja, viele Kleinunternehmer stellen freiwillig ZUGFeRD-Rechnungen aus, weil Geschäftskunden das erwarten oder es die eigene Buchhaltung vereinfacht. Die Kleinunternehmer-Kennzeichnung nach § 19 UStG wird automatisch korrekt gesetzt.
Was kostet das, wenn ich nur wenige Rechnungen im Monat schreibe?
Sie zahlen pro Vorgang (Erstellen 1 Credit, Prüfen inklusive IBAN-Betrugsschutz 3 Credits), kein Abo, kein Grundpreis. Guthaben verfällt nicht.
Kann ich eine erhaltene E-Rechnung ohne Konto prüfen?
Ja, unter „E-Rechnung kostenlos prüfen" laden Sie eine erhaltene Rechnung hoch und sehen ohne Konto (nur mit Ihrer E-Mail-Adresse), ob sie EN-16931-konform ist.
Kann ich meine bestehende PDF-Rechnung behalten?
Ja. Sie laden die fertige Rechnung als PDF hoch, die KI liest die Daten aus, Sie prüfen sie, und Ihr PDF wird mit dem E-Rechnungs-Datensatz versehen. Das Layout bleibt unverändert.
Wie stelle ich eine Rechnung an einen Kunden im Ausland aus?
Wählen Sie Englisch als Rechnungssprache, die passende Steuerregelung und bei Bedarf die Fremdwährung. Welche Regelung für Ihren Fall richtig ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Kann ich Rechnungen direkt versenden?
Ja, die Rechnung kann aus der Anwendung per E-Mail an den Kunden gehen, das PDF hängt an.
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